Immer dann, wenn es zu größeren Einsätzen oder Katastrophen kommt ist von ihnen die Rede - von sogenannten "Kreiseinheiten".
Diese dienen dazu, Einsatzkräfte vor Ort durch weitere Fachkräfte zu unterstützen oder abzulösen.
Besonders in Niedersachsen ist daher der Begriff der "Kreisfeuerwehrbereitschaft" geprägt. Diese setzt sich aus den verschiedenen Fachzügen der Kreisbereitschaft zusammen.
Im Landkreis Harburg gibt es insgesamt 18 verschiedene Fachzüge, die je nach Bedarf zusammengesetzt sind.
So gibt es beispielsweise Züge, welche für die technische Hilfeleistung ausgerüstet sind und unter anderem aus mehreren Rüstwagen und jeweils Führungsfahrzeugen bestehen.
Für die Brandbekämpfung bestehen diese Züge ebenso aus Führungsfahrzeugen sowie Tanklösch- und Löschgruppenfahrzeugen.
Jeweils in Zugstärke können diese zum Einsatz kommen oder aber als größere Bereitschaft mit mehreren Zügen zusammen ausrücken, wie es derzeit in Meppen von vielen Landkreisen praktiziert wird.
Der Vorteil dieser Einheiten liegt darin, dass diese stets mit der gleichen planbaren Personalstärke ausrücken und als eingespielte Einheit häufig zusammen üben.
Das Weller Löschgruppenfahrzeug ist Bestandteil des Kreisbereitschaftszuges "Brandbekämpfung 2" der Kreisfeuerwehr.
Zusammen mit dem Mannschaftstransportfahrzeug als Führungsfahrzeug des Zuges aus Heidenau, dem Löschgruppenfahrzeug 8/6 aus Holm sowie den Tanklöschfahrzeugen 8/18 aus Wesel und 16/24Tr aus Wenzendorf bilden wir diesen Zug, der beispielsweise auch beim Hochwasser im Landkreis Hildesheim eingesetzt wurde.
Weitere Informationen zu den Kreisbereitschaftszügen des Landkreises Harburg gibt es unter: http://feuerwehr-lkharburg.de/kreisfeuerwehr/kreisbereitschaften/
Kreisbereitschaftseinsatz 2017 - Groß Düngen (LK Hildesheim)
Kreisbereitschaftseinsatz zum Elbehochwasser 2013 - Gartow (LK Lüchow-Dannenberg)
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Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit herrscht in den Wäldern weiterhin eine hohe Walbrandgefahr, aus diesem Grund bitten wir, die nachfolgenden Tipps des Deutschen Feuerwehrverbands zu befolgen:
• Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für gemütliche Grillpartys – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.
• Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
• Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Fenster.
• Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
• Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
• In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.
• Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Seit dem heutigen Tag ist auch wieder der Flugdienst des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen in der Luft und kontrolliert die Wald- und Heideflächen "von oben".
In der Regel dreimal täglich startet die Cessna 206 mit der Kennung D-ENDS vom Standort Lüneburg eine Runde über die Elbtalaue, Uelzen, Soltau und Buchholz. Im Falle eines Falles kann das Flugzeug sofern es in der Luft ist binnen 15min fast jeden Punkt im Einsatzgebiet erreichen und die Einsatzkräfte aus der Luft unterstützen und unter Anderem auch zum Einsatzort führen. Also wundern Sie sich nicht, falls Sie wie heute Mittag ein Flugzeug mit Feuerwehr-Aufschrift am Himmel über Welle sehen.
Feuerwehrflugdienst in 2200 Fuß (rund 700m Höhe) über Welle, 25.07.2018 - 13:50 Uhr
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